Rechtsprechung
RG, 12.10.1926 - I 504/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann eine Tatsache im Sinne des § 186 StGB. auch durch Aussprechen eines Verdachts oder durch Aufwerfen einer Frage "behauptet" werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 373
Wird zitiert von ... (6)
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch …
Zwar kann eine Tatsachenbehauptung auch in Form von Verdachtsäußerungen erfolgen (vgl. RGSt 60, 373 ff.; 67, 268 ff.; BGH, NJW 1951, 352; OLG Braunschweig, NJW 1956, 194; OLG Celle, NdsRpfl. - BGH, 05.02.1954 - 5 StR 441/53
Rechtsmittel
Eine Behauptung kann auch durch Aussprechen eines Verdachts aufgestellt werden (RGSt 60, 373).Eine Tatsache kann auch durch Aufwerfen einer Frage behauptet werden (RGSt 60, 373).
- BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
Rechtsmittel
Im übrigen kann auch in der Äußerung eines bloßen Verdachts die Behauptung einer Tatsache gefunden worden (RGSt 60, 373 [374]; 67, 268 [269]).
- BGH, 07.04.1959 - 1 StR 48/59
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung kann zwar eine Tatsachenbehauptung im Sinne des § 186 StGB schon darin gefunden werden, daß ein bestimmter Verdacht ausgesprochen wird; denn der Zweck dieser Strafvorschrift würde nicht erreicht werden, wenn es der Täter in der Hand hätte, seine Äußerungen dadurch dem strafbaren Bereich zu entrücken, daß er sie in versteckter Form vorträgt oder in ausgeklügelte Wendungen kleidet (RGSt 60, 373; 67, 268). - BGH, 29.10.1953 - 4 StR 325/53
Rechtsmittel
Dies nimmt den Äusserungen aber nicht den Charakter der Beleidigung; denn zur Verwirklichung dieses Tatbestands genügen auch versteckte Tatsachenbehauptungen oder solche in Gestalt von Schlussfolgerungen (RGSt 60, 373; 67, 268). - BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
Rechtsmittel
Dass eine Tatsachenbehauptung im Sinne des § 186 StGB in die Form einer Frage gekleidet werden kann, steht ausser allem Zweifel (RGSt 60, 373 [374]).